Beratungsstelle
 
Zwenkau

Leistungsprofil

Beratung von A bis Z
und Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
(im Rahmen einer Mitgliedschaft)


Steuervorteile nutzen:

nach Beratung durch unsere Mitarbeiter/innen

Kindergeld:

Beratung und Antragstellung (insbesondere bei volljährigen Kindern mit eigenem Einkommen)

Lohnsteuerermäßigung:

Antragstellung

Freistellungsantrag:

bei Einnahmen aus Kapitalvermögen

Steuererstattungshöhe:

Berechnung

Richtige Steuerklasse:

Beratung bei deren Wahl

Steuerbescheide:

Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit

Rechtsmittelführung:

bis zur Klage vor dem Finanzgericht (bei offensichtlich falschen Steuerbescheiden)

 

Wir beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Sie 

- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit,

- Renten oder Unterhaltsleistungen erzielen, 

- nicht selbständig tätig sind und 

- die Einnahmen aus den von Ihnen erzielten Nebeneinkünften (z.B. aus Vermietung/Kapitalvermögen) die Grenzen von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit sowie umsatzsteuerpflichtige Einkünfte dürfen nicht von Lohnsteuerhilfevereinen betreut werden.

 


 

 

 

 

 

 

 
 
 
 
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