Beratung von A bis Z
und Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
(im Rahmen einer Mitgliedschaft)
Steuervorteile nutzen: | nach Beratung durch unsere Mitarbeiter/innen |
Kindergeld: | Beratung und Antragstellung (insbesondere bei volljährigen Kindern mit eigenem Einkommen) |
Lohnsteuerermäßigung: | Antragstellung |
Freistellungsantrag: | bei Einnahmen aus Kapitalvermögen |
Steuererstattungshöhe: | Berechnung |
Richtige Steuerklasse: | Beratung bei deren Wahl |
Steuerbescheide: | Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit |
Rechtsmittelführung: | bis zur Klage vor dem Finanzgericht (bei offensichtlich falschen Steuerbescheiden) |
Wir beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Sie
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit,
- Renten oder Unterhaltsleistungen erzielen,
- nicht selbständig tätig sind und
- die Einnahmen aus den von Ihnen erzielten Nebeneinkünften (z.B. aus Vermietung/Kapitalvermögen) die Grenzen von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit sowie umsatzsteuerpflichtige Einkünfte dürfen nicht von Lohnsteuerhilfevereinen betreut werden.