Beratungsstelle
 
Zwenkau

Mitgliedschaft

Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Ostdeutsche Lohnsteuerhilfe e.V. unterbreiten wir Ihnen folgendes Leistungsangebot:

1.) Beratung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

2.) Antragstellung auf Einkommensteuererklärung

3.) Antragstellung auf Lohnsteuerermäßigung

4.) Erstellung der Einkommensteuererklärung, bei

     a) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

     b) Einkünften aus Kapitalvermögen

     c) Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

     d) Absetzung von selbstgenutztem Wohneigentum und

     e) sonstigen Einkünften nach § 22 EStG

5.) Hilfe bei Mahnungen und Nachzahlungsforderungen

6.) Beratung bei Steuerklassenwechsel 

7.) Beratung zur Förderung bei „Riester“ und „Rürup“

8.) Hilfe bei Kindergeldangelegenheiten

9.) Hilfe bei Antragstellung auf Investitionszulage

Die Mitglieder bestätigen dies durch ihre Mitgliedschaft und durch Erteilung einer Vollmacht.
 

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Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind sämtliche Kosten und Leistungen für das Kalenderjahr abgegolten. Es wird keine Aufnahmegebühr verlangt.

Im Rahmen unserer Beitragsstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten kann der Beitrag minimal 65,00 Euro (z.B. alleinstehender Rentner) bis maximal 170,00 Euro (z.B. Ehepaar mit hohem Lohn und Vermietungseinkünften) betragen.

Mitgliedsbeitrag für ledige Mitglieder:
                         ab 65,00 € incl. MwSt

Mitgliedsbeitrag für verheiratete Mitglieder:
                         ab 125,00 € incl. MwSt

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Zahlungsfristen:

Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig bei Eintritt, in den Folgejahren bis spätestens 31.05. des Kalenderjahres zu entrichten.  

Werden in einem Jahr die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen, besteht dennoch die Pflicht zur Begleichung des Mitgliedsbeitrages.




 
 
 
 
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